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Elektrokontrollen 2
 


 

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Privatpersonen/Eigentümer/Immobilien-Verwaltungen:

 

 

          Situation: Sie erhalten die briefliche Aufforderung von Ihrer zuständigen Netzbetreiberin ,Elektrizitätswerk (EW) für die Kontrolle Ihrer elektrischen Installationen.

          Vorgehen: Sie übergeben diesen Auftrag einer dazu berechtigten unabhängigen Kontrollfirma.

          (Kontrollorgan und die ausführende Elektro- Installationsfirma dürfen nicht identisch sein!)

Ich habe mich soeben zum Elektrokontrolleur/Sicherheitsberater ausbilden lassen, und kann nun somit für Sie diese Sicherheitskontrollen nach dem neuesten Stand und gesetzlichen Anforderungen vornehmen.

          Anhand eines allfälligen Mängelberichtes wird eine Elektroinstallationsfirma Ihrer Wahl die entsprechenden Mängel beheben.

          Die Elektroinstallationsfirma erstattet nach der Instandstellung schriftlich Rückmeldung an die Kontrollfirma.

          Diese führt Stichproben an den ausgeführten Arbeiten durch und erstellt bei korrekter Behebung der Mängel den SICHERHEITSNACHWEIS aus.

Bei Bedarf erledige ich für Sie alle Formalitäten mit ihrer Netzbetreiberin und erstelle die Anlagendokumen-tationen.

Als Eigentümer tragen Sie für die elektrischen Anlagen die Verantwortung!

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: info@on-offandresnett.ch